[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_2235-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_2235","zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Bisphenol A","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R2235",7052584,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Aufgrund der Schlussfolgerungen des RAC, dass die vorliegenden Daten keine Quantifizierung der Dosis-Wirkungs-Beziehungen für die gesundheitlichen Auswirkungen von BPA ermöglichen, konnte der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur die in dem französischen Dossier vorgelegten Nutzenschätzungen nicht verwenden und führte daher eine Break-Even-Analyse durch, auf deren Grundlage er zu dem Schluss kam, dass die geschätzten Kosten insgesamt höher sind als die potenziellen gesundheitlichen Nutzen der vorgeschlagenen Beschränkung. Der SEAC stellte jedoch fest, dass die Kosten der Beschränkung einen sehr geringen Teil der gesamten Personalkosten oder des Bruttobetriebsüberschusses der betroffenen Sektoren in der EU ausmachen und es nur zu einem sehr geringen Preisanstieg führen würde, wenn diese durch eine Erhöhung der Preise für Verbrauchsgüter an die Verbraucher weitergegeben würden. Darüber hinaus wies der SEAC darauf hin, dass die Beschränkung zu einer ausgewogeneren Verteilung der Folgen führen könnte, wenn man bedenkt, dass die potenziell bedrohte Teilpopulation des Kassenpersonals unverhältnismäßig stark von den gesundheitsschädigenden Wirkungen betroffen ist, während die wirtschaftlichen Folgen gleichmäßig auf die allgemeine Bevölkerung der EU verteilt würden.","REG_2016_2235 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nAufgrund der Schlussfolgerungen des RAC, dass die vorliegenden Daten keine Quantifizierung der Dosis-Wirkungs-Beziehungen für die gesundheitlichen Auswirkungen von BPA ermöglichen, konnte der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur die in dem französischen Dossier vorgelegten Nutzenschätzungen nicht verwenden und führte daher eine Break-Even-Analyse durch, auf deren Grundlage er zu dem Schluss kam, dass die geschätzten Kosten insgesamt höher sind als die potenziellen gesundheitlichen Nutzen der vorgeschlagenen Beschränkung. Der SEAC stellte jedoch fest, dass die Kosten der Beschränkung einen sehr geringen Teil der gesamten Personalkosten oder des Bruttobetriebsüberschusses der betroffenen Sektoren in der EU ausmachen und es nur zu einem sehr geringen Preisanstieg führen würde, wenn diese durch eine Erhöhung der Preise für Verbrauchsgüter an die Verbraucher weitergegeben würden. Darüber hinaus wies der SEAC darauf hin, dass die Beschränkung zu einer ausgewogeneren Verteilung der Folgen führen könnte, wenn man bedenkt, dass die potenziell bedrohte Teilpopulation des Kassenpersonals unverhältnismäßig stark von den gesundheitsschädigenden Wirkungen betroffen ist, während die wirtschaftlichen Folgen gleichmäßig auf die allgemeine Bevölkerung der EU verteilt würden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]