[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_399-art-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_399","über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0399",7054034,"Art. 24","art-24","Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen","KAPITEL I Ausbleiben der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen","Die Mitgliedstaaten beseitigen alle Hindernisse für den flüssigen Verkehr an den Straßenübergängen der Binnengrenzen, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nicht ausschließlich auf Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit beruhen.\nGleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten darauf vorbereitet sein, Abfertigungsanlagen für den Fall einzurichten, dass an den Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen eingeführt werden.","REG_2016_399 - KAPITEL I Ausbleiben der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen - Art. 24 Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen\n\nDie Mitgliedstaaten beseitigen alle Hindernisse für den flüssigen Verkehr an den Straßenübergängen der Binnengrenzen, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nicht ausschließlich auf Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit beruhen.\nGleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten darauf vorbereitet sein, Abfertigungsanlagen für den Fall einzurichten, dass an den Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen eingeführt werden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 23","Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets","art-23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 22","Überschreiten der Binnengrenzen","art-22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 21","Maßnahmen an Außengrenzen und Unterstützung durch die Agentur","art-21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 25","Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen","art-25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 26","Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen","art-26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 27","Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren nach Artikel 25","art-27",[],false]