[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_399-art-34-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_399","über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0399",7054044,"Art. 34","art-34","Unterrichtung der Öffentlichkeit","KAPITEL II Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen","Die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat unterrichten die Öffentlichkeit in abgestimmter Weise, wenn ein Beschluss betreffend die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wurde, und unterrichten die Öffentlichkeit insbesondere über Anfang und Ende einer derartigen Maßnahme, es sei denn, übergeordnete Sicherheitsgründe stehen dem entgegen.","REG_2016_399 - KAPITEL II Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen - Art. 34 Unterrichtung der Öffentlichkeit\n\nDie Kommission und der betreffende Mitgliedstaat unterrichten die Öffentlichkeit in abgestimmter Weise, wenn ein Beschluss betreffend die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wurde, und unterrichten die Öffentlichkeit insbesondere über Anfang und Ende einer derartigen Maßnahme, es sei denn, übergeordnete Sicherheitsgründe stehen dem entgegen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 33","Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen","art-33",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 32","Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen","art-32",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 31","Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates","art-31",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 35","Vertraulichkeit","art-35",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 36","Änderung der Anhänge","art-36",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 37","Ausübung der Befugnisübertragung","art-37",[],false]