[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_403-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_403","zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, sowie zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006\u002F22\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0403",7054145,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Im Interesse der Transparenz und des fairen Wettbewerbs sollte eine gemeinsame Methode für die Berechnung der Zahl der Verstöße festgelegt werden, bei deren Überschreiten wiederholte Verstöße von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Niederlassung als schwerwiegendere Verstöße eingestuft werden. Diese wiederholten Verstöße können zur Einleitung des nationalen Verwaltungsverfahrens führen, das — nach dem Ermessen der zuständigen Behörde — den Verlust der Zuverlässigkeit für ein Verkehrsunternehmen zur Folge haben kann.","REG_2016_403 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nIm Interesse der Transparenz und des fairen Wettbewerbs sollte eine gemeinsame Methode für die Berechnung der Zahl der Verstöße festgelegt werden, bei deren Überschreiten wiederholte Verstöße von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Niederlassung als schwerwiegendere Verstöße eingestuft werden. Diese wiederholten Verstöße können zur Einleitung des nationalen Verwaltungsverfahrens führen, das — nach dem Ermessen der zuständigen Behörde — den Verlust der Zuverlässigkeit für ein Verkehrsunternehmen zur Folge haben kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]