[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_426-art-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_426","über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009\u002F142\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0426",7054635,"Art. 11","art-11","Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten","KAPITEL II VERPFLICHTUNGEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE","Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Verordnung und unterliegt den Verpflichtungen eines Herstellers nach Artikel 7, wenn er ein Gerät oder eine Ausrüstung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein bereits auf dem Markt befindliches Gerät oder eine bereits auf dem Markt befindliche Ausrüstung so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung beeinträchtigt werden kann.","REG_2016_426 - KAPITEL II VERPFLICHTUNGEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE - Art. 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten\n\nEin Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Verordnung und unterliegt den Verpflichtungen eines Herstellers nach Artikel 7, wenn er ein Gerät oder eine Ausrüstung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein bereits auf dem Markt befindliches Gerät oder eine bereits auf dem Markt befindliche Ausrüstung so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung beeinträchtigt werden kann.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 10","Verpflichtungen der Händler","art-10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 9","Verpflichtungen der Einführer","art-9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 8","Bevollmächtigte","art-8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 12","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","art-12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 13","Konformitätsvermutung bei Geräten und Ausrüstungen","art-13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 14","Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte und Ausrüstungen","art-14",[],false]