[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-art-67-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078276,"Art. 67","art-67","Übertragung von Befugnissen betreffend die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen","KAPITEL 1 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a","Die Kommission erlässt gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf Durchführungsbestimmungen zu den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die in Sperrzonen gemäß Artikel 65 Absatz 1 hinsichtlich jeder gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zu treffen sind, sowie in Bezug auf Bestimmungen dazu, welche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 65 Absatz 1 bei jeder gelisteten Seuche anzuwenden sind.\nDiese Durchführungsbestimmungen erstrecken sich auf folgende Aspekte:\na) die Bedingungen und Anforderungen an die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, e, g, h und i;\nb) die Verfahren zur Reinigung, Desinfektion und Bekämpfung von Insekten und Nagern oder sonstige erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe f und gegebenenfalls Angaben zur Anwendung von Biozidprodukten für diese Zwecke;\nc) die erforderliche Überwachung im Anschluss an die Durchführung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und die Laboruntersuchungen gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe b;\nd) sonstige besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung spezifischer gelisteter Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a.","REG_2016_429 - KAPITEL 1 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a - Abschnitt 4 Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei Bestätigung einer seuche bei gehaltenen Tieren - Art. 67 Übertragung von Befugnissen betreffend die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen\n\nDie Kommission erlässt gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf Durchführungsbestimmungen zu den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die in Sperrzonen gemäß Artikel 65 Absatz 1 hinsichtlich jeder gelisteten Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zu treffen sind, sowie in Bezug auf Bestimmungen dazu, welche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 65 Absatz 1 bei jeder gelisteten Seuche anzuwenden sind.\nDiese Durchführungsbestimmungen erstrecken sich auf folgende Aspekte:\na) die Bedingungen und Anforderungen an die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, e, g, h und i;\nb) die Verfahren zur Reinigung, Desinfektion und Bekämpfung von Insekten und Nagern oder sonstige erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe f und gegebenenfalls Angaben zur Anwendung von Biozidprodukten für diese Zwecke;\nc) die erforderliche Überwachung im Anschluss an die Durchführung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und die Laboruntersuchungen gemäß Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe b;\nd) sonstige besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung spezifischer gelisteter Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 4 Seuchenbekämpfungsmassnahmen bei Bestätigung einer seuche bei gehaltenen Tieren",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 66","Pflichten der Unternehmer in den Sperrzonen","art-66",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 65","Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in einer Sperrzone","art-65",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 64","Einrichtung von Sperrzonen durch die zuständige Behörde","art-64",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 68","Aufrechterhaltung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen und delegierte Rechtsakte","art-68",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 69","Notimpfung","art-69",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 70","Wild lebende Tiere","art-70",[],false]