[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-erwgr-162-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078189,"ErwGr. 162","erwgr-162",null,"Erwägungsgründe","Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Ausbruch einer schweren Seuche in Mitgliedstaaten, Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen Tiere oder Produkte in die Union kommen, unverzüglich Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden müssen, um die Einschleppung der Seuche zu verhindern und ihre Ausbreitung zu begrenzen. Bei solchen Notfällen kann es um gelistete Seuchen, neu auftretende Seuchen oder andere Bedrohungen der Tiergesundheit gehen. In diesem Zusammenhang sollte klar geregelt sein, welche der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen bei Auftreten einer gelisteten Seuche, einer neu auftretenden Seuche oder einer Bedrohung angewendet werden dürfen. In all diesen Fällen ist es äußerst wichtig, dass Maßnahmen kurzfristig und unverzüglich getroffen werden können. Da bei solchen Maßnahmen Verbringungen innerhalb der Union oder in die Union eingeschränkt werden, sollten sie, soweit möglich, auf Unionsebene getroffen werden.","REG_2016_429 - Erwägungsgründe - ErwGr. 162\n\nDie Erfahrung hat gezeigt, dass bei Ausbruch einer schweren Seuche in Mitgliedstaaten, Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen Tiere oder Produkte in die Union kommen, unverzüglich Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden müssen, um die Einschleppung der Seuche zu verhindern und ihre Ausbreitung zu begrenzen. Bei solchen Notfällen kann es um gelistete Seuchen, neu auftretende Seuchen oder andere Bedrohungen der Tiergesundheit gehen. In diesem Zusammenhang sollte klar geregelt sein, welche der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen bei Auftreten einer gelisteten Seuche, einer neu auftretenden Seuche oder einer Bedrohung angewendet werden dürfen. In all diesen Fällen ist es äußerst wichtig, dass Maßnahmen kurzfristig und unverzüglich getroffen werden können. Da bei solchen Maßnahmen Verbringungen innerhalb der Union oder in die Union eingeschränkt werden, sollten sie, soweit möglich, auf Unionsebene getroffen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 161","erwgr-161",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 160","erwgr-160",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 159","erwgr-159",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 163","erwgr-163",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 164","erwgr-164",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 165","erwgr-165",[],false]