[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-erwgr-178-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078205,"ErwGr. 178","erwgr-178",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte für kleine und mittlere Unternehmen keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und keine unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Auswirkungen haben. In dieser Verordnung, die auf einer Konsultation der Interessenträger beruht, wurde die besondere Situation der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt. Eine mögliche allgemeine Ausnahme von den Anforderungen dieser Verordnung zugunsten solcher Unternehmen wurde angesichts der politischen Ziele — Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier — nicht erwogen. Dennoch sollte für solche Unternehmen unter Berücksichtigung der jeweils bestehenden Risiken eine gewisse Zahl von Ausnahmen bezüglich der verschiedenen Anforderungen dieser Verordnung vorgesehen werden.","REG_2016_429 - Erwägungsgründe - ErwGr. 178\n\nDiese Verordnung sollte für kleine und mittlere Unternehmen keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und keine unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Auswirkungen haben. In dieser Verordnung, die auf einer Konsultation der Interessenträger beruht, wurde die besondere Situation der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt. Eine mögliche allgemeine Ausnahme von den Anforderungen dieser Verordnung zugunsten solcher Unternehmen wurde angesichts der politischen Ziele — Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier — nicht erwogen. Dennoch sollte für solche Unternehmen unter Berücksichtigung der jeweils bestehenden Risiken eine gewisse Zahl von Ausnahmen bezüglich der verschiedenen Anforderungen dieser Verordnung vorgesehen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 177","erwgr-177",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 176","erwgr-176",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 175","erwgr-175",[33,36,40],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 179","erwgr-179",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 1","Gegenstand und Ziel","art-1",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 2","Geltungsbereich","art-2",[],false]