[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-erwgr-43-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078070,"ErwGr. 43","erwgr-43",null,"Erwägungsgründe","Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Unternehmern und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen in einer Tierpopulation, ausgehend von einer Tierpopulation bzw. innerhalb einer solchen zur Verfügung stehen. Die Rolle des Schutzes vor biologischen Gefahren wird auch in der Folgenabschätzung anerkannt, die im Rahmen der Annahme dieser Verordnung durchgeführt wurde, und seine möglichen Auswirkungen werden eigens bewertet. Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren sollten ausreichend flexibel und auf die Art der Produktion und die betreffenden Tierarten- und -kategorien abgestimmt sein und den lokalen Gegebenheiten und technischen Entwicklungen Rechnung tragen. Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestanforderungen, die für die einheitliche Anwendung der Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren erforderlich sind, übertragen werden. Dennoch sollten die Unternehmer, die Mitgliedstaaten und die Kommission die Befugnis behalten, die Prävention von Seuchen durch höhere Normen für den Schutz vor biologischen Gefahren zu unterstützen, indem sie eigene Leitfäden für bewährte Verfahren ausarbeiten. Auch wenn der Schutz vor biologischen Gefahren einige Vorabinvestitionen erfordert, sollte der daraus resultierende Rückgang von Tierseuchen ein positiver Anreiz für die Unternehmer sein.","REG_2016_429 - Erwägungsgründe - ErwGr. 43\n\nMaßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Unternehmern und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen in einer Tierpopulation, ausgehend von einer Tierpopulation bzw. innerhalb einer solchen zur Verfügung stehen. Die Rolle des Schutzes vor biologischen Gefahren wird auch in der Folgenabschätzung anerkannt, die im Rahmen der Annahme dieser Verordnung durchgeführt wurde, und seine möglichen Auswirkungen werden eigens bewertet. Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren sollten ausreichend flexibel und auf die Art der Produktion und die betreffenden Tierarten- und -kategorien abgestimmt sein und den lokalen Gegebenheiten und technischen Entwicklungen Rechnung tragen. Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestanforderungen, die für die einheitliche Anwendung der Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren erforderlich sind, übertragen werden. Dennoch sollten die Unternehmer, die Mitgliedstaaten und die Kommission die Befugnis behalten, die Prävention von Seuchen durch höhere Normen für den Schutz vor biologischen Gefahren zu unterstützen, indem sie eigene Leitfäden für bewährte Verfahren ausarbeiten. Auch wenn der Schutz vor biologischen Gefahren einige Vorabinvestitionen erfordert, sollte der daraus resultierende Rückgang von Tierseuchen ein positiver Anreiz für die Unternehmer sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 40","erwgr-40",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 46","erwgr-46",[],false]