[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-erwgr-47-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078074,"ErwGr. 47","erwgr-47",null,"Erwägungsgründe","Die Ausbildung und die beruflichen Qualifikationen von Tierärzten gewährleistet, dass sie über das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, die u.a. für die Diagnose von Seuchen und zur Behandlung von Tieren erforderlich sind. Zusätzlich gibt es in einigen Mitgliedstaaten aus historischen Gründen oder aufgrund eines Mangels an Tierärzten, die sich mit Wassertierseuchen befassen, die spezielle Berufsgruppe der „Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe“. Diese Personen sind gewöhnlich keine Tierärzte, werden jedoch bei Wassertieren veterinärmedizinisch tätig. In dieser Verordnung sollte daher die Entscheidung derjenigen Mitgliedstaaten, die diese Berufe anerkennen, geachtet werden. In solchen Fällen sollten den Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe in ihrem spezifischen Arbeitsbereich die gleichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen obliegen wie Tierärzten. Dieser Ansatz steht auch im Einklang mit dem Gesundheitskodex für Wassertiere der OIE.","REG_2016_429 - Erwägungsgründe - ErwGr. 47\n\nDie Ausbildung und die beruflichen Qualifikationen von Tierärzten gewährleistet, dass sie über das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, die u.a. für die Diagnose von Seuchen und zur Behandlung von Tieren erforderlich sind. Zusätzlich gibt es in einigen Mitgliedstaaten aus historischen Gründen oder aufgrund eines Mangels an Tierärzten, die sich mit Wassertierseuchen befassen, die spezielle Berufsgruppe der „Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe“. Diese Personen sind gewöhnlich keine Tierärzte, werden jedoch bei Wassertieren veterinärmedizinisch tätig. In dieser Verordnung sollte daher die Entscheidung derjenigen Mitgliedstaaten, die diese Berufe anerkennen, geachtet werden. In solchen Fällen sollten den Angehörigen der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe in ihrem spezifischen Arbeitsbereich die gleichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen obliegen wie Tierärzten. Dieser Ansatz steht auch im Einklang mit dem Gesundheitskodex für Wassertiere der OIE.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 44","erwgr-44",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 50","erwgr-50",[],false]