[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_429-erwgr-48-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_429","zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0429",7078075,"ErwGr. 48","erwgr-48",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten und insbesondere ihre für die Tiergesundheit zuständigen Behörden gehören zu den Schlüsselakteuren bei der Prävention und der Bekämpfung von Tierseuchen. Die für die Tiergesundheit zuständige Behörde hat durch die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen eine wichtige Funktion bei Überwachung, Tilgung, Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, Notfallplanung und bei der Schärfung des Bewusstseins für die Seuche sowie bei der Erleichterung von Tierverbringungen und im internationalen Handel. Um ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung nachkommen zu können, müssen die Mitgliedstaaten über angemessene Finanzmittel, Infrastrukturen und Humanressourcen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet verfügen, auch über Laborkapazitäten und wissenschaftliches und sonstiges einschlägiges Fachwissen.","REG_2016_429 - Erwägungsgründe - ErwGr. 48\n\nDie Mitgliedstaaten und insbesondere ihre für die Tiergesundheit zuständigen Behörden gehören zu den Schlüsselakteuren bei der Prävention und der Bekämpfung von Tierseuchen. Die für die Tiergesundheit zuständige Behörde hat durch die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen eine wichtige Funktion bei Überwachung, Tilgung, Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, Notfallplanung und bei der Schärfung des Bewusstseins für die Seuche sowie bei der Erleichterung von Tierverbringungen und im internationalen Handel. Um ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung nachkommen zu können, müssen die Mitgliedstaaten über angemessene Finanzmittel, Infrastrukturen und Humanressourcen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet verfügen, auch über Laborkapazitäten und wissenschaftliches und sonstiges einschlägiges Fachwissen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 45","erwgr-45",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 50","erwgr-50",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 51","erwgr-51",[],false]