[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_452-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_452","zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Captan, Propiconazol und Spiroxamin in oder auf bestimmten Erzeugnissen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0452",7054840,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert. Einige Drittländer übermittelten Anmerkungen zu der neuen Rückstandsdefinition und dem neuen RHG für Captan bei Keltertrauben. Die bisherige Rückstandsdefinition und der bisherige RHG sollten vorläufig beibehalten werden, um die Erhebung von Rückstandsdaten bezüglich Keltertrauben entsprechend der vorgeschlagenen Rückstandsdefinition zu ermöglichen. Dieser RHG wird unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.","REG_2016_452 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDie Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert. Einige Drittländer übermittelten Anmerkungen zu der neuen Rückstandsdefinition und dem neuen RHG für Captan bei Keltertrauben. Die bisherige Rückstandsdefinition und der bisherige RHG sollten vorläufig beibehalten werden, um die Erhebung von Rückstandsdaten bezüglich Keltertrauben entsprechend der vorgeschlagenen Rückstandsdefinition zu ermöglichen. Dieser RHG wird unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]