[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_486-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_486","zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396\u002F2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyazofamid, Cycloxydim, Difluoressigsäure, Fenoxycarb, Flumetralin, Fluopicolid, Flupyradifuron, Fluxapyroxad, Kresoxim-methyl, Mandestrobin, Mepanipyrim, Metalaxyl-M, Pendimethalin und Tefluthrin in oder auf bestimmten Erzeugnissen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0486",7078563,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","In Bezug auf Flupyradifuron empfiehlt die Behörde wegen der Persistenz des Wirkstoffs im Boden die Festlegung vorläufiger RHG für mehrere Erzeugnisse. Sie gelangte zu dem Schluss, dass es sich bei dem relevanten Bestandteil der in Folgekulturen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgestellten Rückstände um den Metaboliten Difluoressigsäure handelt. Daher müssen sowohl für Difluoressigsäure als auch ihre Ausgangsverbindung Flupyradifuron RHG festgelegt werden. In Bezug auf Folgekulturen und Erzeugnisse tierischen Ursprungs forderte die Behörde zusätzliche Felduntersuchungen bei Folgekulturen. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu den geeigneten Bestimmungsgrenzen konsultiert.","REG_2016_486 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nIn Bezug auf Flupyradifuron empfiehlt die Behörde wegen der Persistenz des Wirkstoffs im Boden die Festlegung vorläufiger RHG für mehrere Erzeugnisse. Sie gelangte zu dem Schluss, dass es sich bei dem relevanten Bestandteil der in Folgekulturen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgestellten Rückstände um den Metaboliten Difluoressigsäure handelt. Daher müssen sowohl für Difluoressigsäure als auch ihre Ausgangsverbindung Flupyradifuron RHG festgelegt werden. In Bezug auf Folgekulturen und Erzeugnisse tierischen Ursprungs forderte die Behörde zusätzliche Felduntersuchungen bei Folgekulturen. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu den geeigneten Bestimmungsgrenzen konsultiert.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]