[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_589-erwgr-46-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_589","über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492\u002F2011 und (EU) Nr. 1296\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0589",7055156,"ErwGr. 46","erwgr-46",null,"Erwägungsgründe","Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Stellensuche bieten, sollten auch den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zugänglich sein, die Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten suchen. Diese Verordnung sollte nicht die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten berühren, Verfahrensregeln festzulegen und allgemeine Zugangsbedingungen anzuwenden, um eine angemessene Verwendung der verfügbaren öffentlichen Mittel sicherzustellen. Diese Verordnung sollte nicht die Verordnung (EG) Nr. 883\u002F2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) berühren und sollte die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu exportieren, wenn der Bürger bereits dort wohnt.","REG_2016_589 - Erwägungsgründe - ErwGr. 46\n\nAktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Stellensuche bieten, sollten auch den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zugänglich sein, die Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten suchen. Diese Verordnung sollte nicht die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten berühren, Verfahrensregeln festzulegen und allgemeine Zugangsbedingungen anzuwenden, um eine angemessene Verwendung der verfügbaren öffentlichen Mittel sicherzustellen. Diese Verordnung sollte nicht die Verordnung (EG) Nr. 883\u002F2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) berühren und sollte die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu exportieren, wenn der Bürger bereits dort wohnt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 43","erwgr-43",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 49","erwgr-49",[],false]