[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_72-art-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_72","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F104","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0072",7055511,"Art. 30","art-30","Haie","KAPITEL IV Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen","(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Fuchshaien aller Arten der Familie Alopiidae ist bei jeder Fischerei verboten.\n(2) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder Fischerei verboten, außer für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 24 m, die ausschließlich innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Mitgliedstaats, dessen Flagge sie führen, Fischfang betreiben, und deren Fänge ausschließlich für den örtlichen Verbrauch bestimmt sind.\n(3) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in den Absätzen 1 und 2 genannten Arten darf kein Leid zugefügt werden. Die Fische sind umgehend freizusetzen.","REG_2016_72 - KAPITEL IV Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen - Abschnitt 3 IOTC-Übereinkommensbereich - Art. 30 Haie\n\n(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Fuchshaien aller Arten der Familie Alopiidae ist bei jeder Fischerei verboten.\n(2) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder Fischerei verboten, außer für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 24 m, die ausschließlich innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Mitgliedstaats, dessen Flagge sie führen, Fischfang betreiben, und deren Fänge ausschließlich für den örtlichen Verbrauch bestimmt sind.\n(3) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in den Absätzen 1 und 2 genannten Arten darf kein Leid zugefügt werden. Die Fische sind umgehend freizusetzen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 IOTC-Übereinkommensbereich",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 29","Treibende Fischsammelgeräte","art-29",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 28","Beschränkung der Fangkapazität von Schiffen, die im IOTC-Übereinkommensbereich fischen","art-28",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 27","Fischerei auf Antarktischen Krill in der Fangsaison 2016\u002F2017","art-27",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 31","Pelagische Fischerei","art-31",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 32","Grundfischereien","art-32",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 33","Ringwadenfischerei","art-33",[],false]