[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_72-art-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_72","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015\u002F104","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0072",7055519,"Art. 38","art-38","Sperrgebiet für Fischerei mit Fischsammelgeräten","KAPITEL IV Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen","(1) In dem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs zwischen 20° N und 20° S ist Ringwadenfischern, die Fischsammelgeräte (im Folgenden „FAD“) einsetzen, der Fischfang in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2016, 0.00 Uhr, und dem 31. Oktober 2016, 24.00 Uhr, verboten. In diesem Zeitraum dürfen Ringwadenfischer in diesem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs nur fischen, wenn ein Beobachter an Bord ist, der darüber wacht, dass das Fischereifahrzeug zu keiner Zeit a) ein FAD oder ein damit verbundenes elektronisches Gerät ausbringt oder nutzt; b) unter Einsatz von FAD Fischschwärme befischt.\n(2) Alle Ringwadenfischer, die in dem in Absatz 1 genannten Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs im Einsatz sind, behalten alle Fänge an Großaugenthun, Gelbflossenthun und Echtem Bonito an Bord und landen diese an oder laden sie um.\n(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn a) das Schiff zum Abschluss der Reise beim letzten Hol nicht mehr über genügend Laderaum für alle Fänge verfügt, b) wenn der Fisch aus anderen Gründen als der Größe ungeeignet zum Verzehr ist oder c) eine gravierende Störung der Gefrieranlagen eintritt.","REG_2016_72 - KAPITEL IV Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen - Abschnitt 7 WCPFC-Übereinkommensbereich - Art. 38 Sperrgebiet für Fischerei mit Fischsammelgeräten\n\n(1) In dem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs zwischen 20° N und 20° S ist Ringwadenfischern, die Fischsammelgeräte (im Folgenden „FAD“) einsetzen, der Fischfang in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2016, 0.00 Uhr, und dem 31. Oktober 2016, 24.00 Uhr, verboten. In diesem Zeitraum dürfen Ringwadenfischer in diesem Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs nur fischen, wenn ein Beobachter an Bord ist, der darüber wacht, dass das Fischereifahrzeug zu keiner Zeit a) ein FAD oder ein damit verbundenes elektronisches Gerät ausbringt oder nutzt; b) unter Einsatz von FAD Fischschwärme befischt.\n(2) Alle Ringwadenfischer, die in dem in Absatz 1 genannten Teil des WCPFC-Übereinkommensbereichs im Einsatz sind, behalten alle Fänge an Großaugenthun, Gelbflossenthun und Echtem Bonito an Bord und landen diese an oder laden sie um.\n(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn a) das Schiff zum Abschluss der Reise beim letzten Hol nicht mehr über genügend Laderaum für alle Fänge verfügt, b) wenn der Fisch aus anderen Gründen als der Größe ungeeignet zum Verzehr ist oder c) eine gravierende Störung der Gefrieranlagen eintritt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 7 WCPFC-Übereinkommensbereich",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 37","Bedingungen für die Fischerei auf Großaugenthun, Gelbflossenthun, Echten Bonito und Weißen Thun","art-37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 36","Verbot der Befischung von Tiefseehaien","art-36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 35","Verbot der Befischung von Teufelsrochen","art-35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 39","Beschränkung der Zahl der Fischereifahrzeuge der Union, die Schwertfisch fangen dürfen","art-39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 40","Seidenhaie und Weißspitzen-Hochseehaie","art-40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 41","Überschneidungsgebiet zwischen IATTC und WCPFC","art-41",[],false]