[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_791-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_791","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308\u002F2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306\u002F2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0791",7055689,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Eine nationale oder regionale Strategie sollte Voraussetzung für die Teilnahme eines Mitgliedstaats an dem Schulprogramm sein. Jeder Mitgliedstaat, der teilnehmen möchte, sollte eine Strategie in Form eines Dokuments vorlegen, das für einen Zeitraum von sechs Jahren gilt und in dem seine Prioritäten festgelegt sind. Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, ihre Strategien regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewertungen und Neubewertungen von Prioritäten oder Zielen sowie des Erfolgs ihrer Programme. Darüber hinaus können die Strategien bestimmte Elemente hinsichtlich der Umsetzung des Schulprogramms enthalten, wodurch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, eine effiziente Verwaltung, unter anderem von Beihilfeanträgen, zu erreichen.","REG_2016_791 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nEine nationale oder regionale Strategie sollte Voraussetzung für die Teilnahme eines Mitgliedstaats an dem Schulprogramm sein. Jeder Mitgliedstaat, der teilnehmen möchte, sollte eine Strategie in Form eines Dokuments vorlegen, das für einen Zeitraum von sechs Jahren gilt und in dem seine Prioritäten festgelegt sind. Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, ihre Strategien regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewertungen und Neubewertungen von Prioritäten oder Zielen sowie des Erfolgs ihrer Programme. Darüber hinaus können die Strategien bestimmte Elemente hinsichtlich der Umsetzung des Schulprogramms enthalten, wodurch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, eine effiziente Verwaltung, unter anderem von Beihilfeanträgen, zu erreichen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]