[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_794-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_794","über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009\u002F371\u002FJI, 2009\u002F934\u002FJI, 2009\u002F935\u002FJI, 2009\u002F936\u002FJI und 2009\u002F968\u002FJI des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0794",7055814,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Um die operative Zusammenarbeit unter den Agenturen zu verstärken und insbesondere Verbindungen zwischen den in den einzelnen Agenturen bereits vorhandenen Daten feststellen zu können, sollte Europol Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Möglichkeit geben, mittels eines Treffer-\u002FKein-Treffer-Verfahrens auf die bei Europol vorliegenden Daten zuzugreifen. Europol und Eurojust sollten eine Arbeitsvereinbarung schließen können, mit der sie innerhalb ihrer jeweiligen Befugnisse einen gegenseitigen Zugang zu allen übermittelten Informationen und die Möglichkeit, diese Informationen zu durchsuchen, zum Zwecke eines Abgleichs im Einklang mit spezifischen Garantien und Datenschutzgarantien gemäß dieser Verordnung sicherstellen. Jeder Zugang zu den bei Europol vorliegenden Daten sollte durch technische Mittel auf die Informationen beschränkt werden, die in die jeweilige Zuständigkeit dieser Unionseinrichtungen fallen.","REG_2016_794 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nUm die operative Zusammenarbeit unter den Agenturen zu verstärken und insbesondere Verbindungen zwischen den in den einzelnen Agenturen bereits vorhandenen Daten feststellen zu können, sollte Europol Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Möglichkeit geben, mittels eines Treffer-\u002FKein-Treffer-Verfahrens auf die bei Europol vorliegenden Daten zuzugreifen. Europol und Eurojust sollten eine Arbeitsvereinbarung schließen können, mit der sie innerhalb ihrer jeweiligen Befugnisse einen gegenseitigen Zugang zu allen übermittelten Informationen und die Möglichkeit, diese Informationen zu durchsuchen, zum Zwecke eines Abgleichs im Einklang mit spezifischen Garantien und Datenschutzgarantien gemäß dieser Verordnung sicherstellen. Jeder Zugang zu den bei Europol vorliegenden Daten sollte durch technische Mittel auf die Informationen beschränkt werden, die in die jeweilige Zuständigkeit dieser Unionseinrichtungen fallen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]