[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_796-art-60-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_796","über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0796",7056071,"Art. 60","art-60","Abhilfe","KAPITEL 9 AUFBAU DER AGENTUR","(1) Erachtet die Agentur die Beschwerde als zulässig und begründet, so korrigiert sie die Entscheidung oder die Feststellung der Untätigkeit gemäß Artikel 58 Absatz 1. Das gilt nicht, wenn die Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt worden ist, eine andere am Beschwerdeverfahren beteiligte Partei betrifft.\n(2) Wird die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde nicht korrigiert, so entscheidet die Agentur umgehend, ob sie den Vollzug ihrer Entscheidung aussetzt, und legt die Beschwerde der Beschwerdekammer vor.","REG_2016_796 - KAPITEL 9 AUFBAU DER AGENTUR - Art. 60 Abhilfe\n\n(1) Erachtet die Agentur die Beschwerde als zulässig und begründet, so korrigiert sie die Entscheidung oder die Feststellung der Untätigkeit gemäß Artikel 58 Absatz 1. Das gilt nicht, wenn die Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt worden ist, eine andere am Beschwerdeverfahren beteiligte Partei betrifft.\n(2) Wird die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde nicht korrigiert, so entscheidet die Agentur umgehend, ob sie den Vollzug ihrer Entscheidung aussetzt, und legt die Beschwerde der Beschwerdekammer vor.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 59","Beschwerdeberechtigte, Frist und Form","art-59",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 58","Beschwerden gegen Entscheidungen und wegen Untätigkeit","art-58",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 57","Ausschließung und Ablehnung","art-57",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 61","Schiedsverfahren","art-61",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 62","Prüfung und Entscheidungen im Rahmen der Beschwerde- und Schiedsverfahren","art-62",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 63","Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union","art-63",[],false]