[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_796-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_796","über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0796",7055973,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","In Bezug auf die Haftung der Bediensteten der Agentur bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die der Agentur zugewiesen wurden, sollte das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Anwendung finden. Die Anwendung dieses Protokolls sollte nicht zu ungebührlichen Verzögerungen oder zur Auferlegung unbegründeter Einschränkungen bei der Durchführung nationaler Gerichtsverfahren führen. Im Falle von Gerichtsverfahren, die die Bediensteten der Agentur betreffen und bei denen ein Bediensteter vor ein nationales Gericht vorgeladen wird, sollte der Verwaltungsrat unverzüglich die Aufhebung der Immunität dieses\u002Fr Bediensteten beschließen, sofern diese Aufhebung nicht die Interessen der Union gefährdet. Solch ein Beschluss sollte gebührend begründet werden und sollte der gerichtlichen Nachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union unterliegen.","REG_2016_796 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nIn Bezug auf die Haftung der Bediensteten der Agentur bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die der Agentur zugewiesen wurden, sollte das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Anwendung finden. Die Anwendung dieses Protokolls sollte nicht zu ungebührlichen Verzögerungen oder zur Auferlegung unbegründeter Einschränkungen bei der Durchführung nationaler Gerichtsverfahren führen. Im Falle von Gerichtsverfahren, die die Bediensteten der Agentur betreffen und bei denen ein Bediensteter vor ein nationales Gericht vorgeladen wird, sollte der Verwaltungsrat unverzüglich die Aufhebung der Immunität dieses\u002Fr Bediensteten beschließen, sofern diese Aufhebung nicht die Interessen der Union gefährdet. Solch ein Beschluss sollte gebührend begründet werden und sollte der gerichtlichen Nachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union unterliegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]