[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_796-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_796","über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0796",7055975,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Zur weiteren Entwicklung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung angemessener Informationen für Güterverkehrskunden und Fahrgäste, und zur Vermeidung einer fragmentierten Entwicklung von Telematikanwendungen ist es erforderlich, der Agentur eine stärkere Rolle im Bereich der solcher Anwendungen einzuräumen. Der Agentur als einer auf Unionsebene zuständigen Einrichtung sollte eine wichtigere Rolle eingeräumt werden, um Konsistenz bei der Entwicklung und Einführung sämtlicher Telematikanwendungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte die Agentur ermächtigt werden, als Systembehörde für Telematikanwendungen zu handeln, und sollte in dieser Eigenschaft sämtliche entsprechende Systemanforderungen auf Unionsebene betreuen, überwachen und verwalten.","REG_2016_796 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nZur weiteren Entwicklung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung angemessener Informationen für Güterverkehrskunden und Fahrgäste, und zur Vermeidung einer fragmentierten Entwicklung von Telematikanwendungen ist es erforderlich, der Agentur eine stärkere Rolle im Bereich der solcher Anwendungen einzuräumen. Der Agentur als einer auf Unionsebene zuständigen Einrichtung sollte eine wichtigere Rolle eingeräumt werden, um Konsistenz bei der Entwicklung und Einführung sämtlicher Telematikanwendungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte die Agentur ermächtigt werden, als Systembehörde für Telematikanwendungen zu handeln, und sollte in dieser Eigenschaft sämtliche entsprechende Systemanforderungen auf Unionsebene betreuen, überwachen und verwalten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]