[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_796-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_796","über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0796",7055984,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Leistung, Organisation und Verfahren der Entscheidungsfindung im Bereich der Interoperabilität und Sicherheit im Eisenbahnverkehr weisen erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden und den benannten Konformitätsbewertungsstellen auf, was dem guten Funktionieren des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums abträglich ist. Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, die den Zugang zum Eisenbahnverkehrsmarkt in einem anderen Mitgliedstaat anstreben, kann sich das negativ auswirken. Daher ist eine verstärkte Koordinierung mit dem Ziel einer größeren Harmonisierung auf Unionsebene von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck sollte die Agentur die Leistung und Entscheidungsfindung der nationalen Sicherheitsbehörden und der benannten Konformitätsbewertungsstellen im Wege von Audits und Inspektionen überwachen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Akkreditierungsstellen.","REG_2016_796 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nLeistung, Organisation und Verfahren der Entscheidungsfindung im Bereich der Interoperabilität und Sicherheit im Eisenbahnverkehr weisen erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden und den benannten Konformitätsbewertungsstellen auf, was dem guten Funktionieren des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums abträglich ist. Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, die den Zugang zum Eisenbahnverkehrsmarkt in einem anderen Mitgliedstaat anstreben, kann sich das negativ auswirken. Daher ist eine verstärkte Koordinierung mit dem Ziel einer größeren Harmonisierung auf Unionsebene von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck sollte die Agentur die Leistung und Entscheidungsfindung der nationalen Sicherheitsbehörden und der benannten Konformitätsbewertungsstellen im Wege von Audits und Inspektionen überwachen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Akkreditierungsstellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]