[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_796-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_796","über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0796",7055998,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Um den Beschlussfassungsprozess in der Agentur zu straffen und zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit beizutragen, sollte eine Leitungsstruktur mit zwei Ebenen vorgesehen werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem Verwaltungsrat vertreten sein, der mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, einschließlich der Befugnis zur Aufstellung des Haushaltsplans und zur Genehmigung des Programmplanungsdokuments. Der Verwaltungsrat sollte die allgemeinen Leitlinien für die Tätigkeiten der Agentur vorgeben und sollte enger in die Überwachung der Tätigkeiten der Agentur einbezogen werden, um die Aufsicht in Bezug auf Verwaltungs- und Haushaltsfragen zu verstärken. Ein kleinerer Exekutivausschuss sollte eingerichtet werden, der die Sitzungen des Verwaltungsrats angemessen vorbereiten und seine Entscheidungsfindung unterstützen sollte. Die Befugnisse des Exekutivausschusses sollten in einem vom Verwaltungsrat anzunehmenden Mandat festgelegt werden und sollten gegebenenfalls Stellungnahmen und vorläufige Beschlüsse beinhalten, die jedoch vom Verwaltungsrat endgültig zu billigen sind.","REG_2016_796 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nUm den Beschlussfassungsprozess in der Agentur zu straffen und zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit beizutragen, sollte eine Leitungsstruktur mit zwei Ebenen vorgesehen werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem Verwaltungsrat vertreten sein, der mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, einschließlich der Befugnis zur Aufstellung des Haushaltsplans und zur Genehmigung des Programmplanungsdokuments. Der Verwaltungsrat sollte die allgemeinen Leitlinien für die Tätigkeiten der Agentur vorgeben und sollte enger in die Überwachung der Tätigkeiten der Agentur einbezogen werden, um die Aufsicht in Bezug auf Verwaltungs- und Haushaltsfragen zu verstärken. Ein kleinerer Exekutivausschuss sollte eingerichtet werden, der die Sitzungen des Verwaltungsrats angemessen vorbereiten und seine Entscheidungsfindung unterstützen sollte. Die Befugnisse des Exekutivausschusses sollten in einem vom Verwaltungsrat anzunehmenden Mandat festgelegt werden und sollten gegebenenfalls Stellungnahmen und vorläufige Beschlüsse beinhalten, die jedoch vom Verwaltungsrat endgültig zu billigen sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]