[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_863-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_863","zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Ätzwirkung auf die Haut\u002FHautreizung, schwere Augenschädigung\u002FAugenreizung und akute Toxizität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0863",7056149,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Für schwere Augenschädigung\u002FAugenreizung bieten sich verschiedene In-vitro-Prüfmethoden an, die in vielen Fällen ausreichen würden, um geeignete Informationen für die Einstufung und Risikobewertung von Stoffen zu gewinnen. Eine Schlussfolgerung zum Potenzial eines Stoffes, derartige Wirkungen am Auge hervorzurufen, kann auf Basis einer einzigen Prüfung gezogen werden, wenn das Ergebnis eine direkte zuverlässige Entscheidung über die Einstufung oder Nichteinstufung zulässt, oder auf Basis einer Kombination von zwei oder mehr Prüfungen. In bestimmten Ausnahmefällen sind für Stoffe, die in Mengen von zehn Tonnen oder mehr hergestellt oder eingeführt werden, möglicherweise dennoch In-vivo-Prüfungen erforderlich, z. B. wenn die Prüfsubstanz nicht in den Anwendungsbereich der Prüfmethoden fällt oder eine umfassende In-vitro-Testreihe nicht zu schlüssigen Ergebnissen führt.","REG_2016_863 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nFür schwere Augenschädigung\u002FAugenreizung bieten sich verschiedene In-vitro-Prüfmethoden an, die in vielen Fällen ausreichen würden, um geeignete Informationen für die Einstufung und Risikobewertung von Stoffen zu gewinnen. Eine Schlussfolgerung zum Potenzial eines Stoffes, derartige Wirkungen am Auge hervorzurufen, kann auf Basis einer einzigen Prüfung gezogen werden, wenn das Ergebnis eine direkte zuverlässige Entscheidung über die Einstufung oder Nichteinstufung zulässt, oder auf Basis einer Kombination von zwei oder mehr Prüfungen. In bestimmten Ausnahmefällen sind für Stoffe, die in Mengen von zehn Tonnen oder mehr hergestellt oder eingeführt werden, möglicherweise dennoch In-vivo-Prüfungen erforderlich, z. B. wenn die Prüfsubstanz nicht in den Anwendungsbereich der Prüfmethoden fällt oder eine umfassende In-vitro-Testreihe nicht zu schlüssigen Ergebnissen führt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]