[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_867-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_867","über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB\u002F2016\u002F13)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0867",7056163,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Granulare Kreditdaten und Kreditrisikodaten (nachfolgend „Kreditdaten“) umfassen detaillierte und einzelne Informationen zu Instrumenten, die Kreditrisiken bergen für Einlagen entgegennehmende Unternehmen, finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine Einlagen entgegennehmenden Unternehmen sind, oder zur Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaften, soweit sie in erheblichem Maße Kredite gewähren. Solche detaillierten Informationen sind zur Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems, des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken erforderlich, zu denen die geldpolitische Analyse und geldpolitische Geschäfte, das Risikomanagement, die Überwachung der Finanzmarktstabilität sowie makroprudenzielle Politik und Forschung zählen. Die Daten werden auch für bankaufsichtliche Zwecke im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) hilfreich sein.","REG_2016_867 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nGranulare Kreditdaten und Kreditrisikodaten (nachfolgend „Kreditdaten“) umfassen detaillierte und einzelne Informationen zu Instrumenten, die Kreditrisiken bergen für Einlagen entgegennehmende Unternehmen, finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine Einlagen entgegennehmenden Unternehmen sind, oder zur Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaften, soweit sie in erheblichem Maße Kredite gewähren. Solche detaillierten Informationen sind zur Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems, des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken erforderlich, zu denen die geldpolitische Analyse und geldpolitische Geschäfte, das Risikomanagement, die Überwachung der Finanzmarktstabilität sowie makroprudenzielle Politik und Forschung zählen. Die Daten werden auch für bankaufsichtliche Zwecke im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) hilfreich sein.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]