[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2016_918-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2016_918","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-06","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0918",7056260,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene regelmäßig überarbeitet. Die fünfte überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der im Dezember 2012 vom UN-Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter und das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UNCETDG\u002FGHS) angenommenen Änderungen. Sie enthält unter anderem Änderungen, die ein neues Alternativverfahren zur Einstufung oxidierender Feststoffe betreffen, Änderungen der Vorschriften für die Einstufung in die Gefahrenklassen hautätzend\u002Fhautreizend und schwer augenschädigend\u002Faugenreizend sowie Aerosole. Zudem wurden darin mehrere Sicherheitshinweise ebenso wie die Reihenfolge einiger Sicherheitshinweise geändert, wie es sich aus der Streichung eines Eintrags und einer getrennten Einfügung an der neuen Stelle des Eintrags ergibt. Daher müssen die technischen Vorschriften und die Kriterien in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 an die fünfte überarbeitete Fassung des GHS angepasst werden.","REG_2016_918 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene regelmäßig überarbeitet. Die fünfte überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der im Dezember 2012 vom UN-Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter und das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UNCETDG\u002FGHS) angenommenen Änderungen. Sie enthält unter anderem Änderungen, die ein neues Alternativverfahren zur Einstufung oxidierender Feststoffe betreffen, Änderungen der Vorschriften für die Einstufung in die Gefahrenklassen hautätzend\u002Fhautreizend und schwer augenschädigend\u002Faugenreizend sowie Aerosole. Zudem wurden darin mehrere Sicherheitshinweise ebenso wie die Reihenfolge einiger Sicherheitshinweise geändert, wie es sich aus der Streichung eines Eintrags und einer getrennten Einfügung an der neuen Stelle des Eintrags ergibt. Daher müssen die technischen Vorschriften und die Kriterien in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 an die fünfte überarbeitete Fassung des GHS angepasst werden.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]