[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1130-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1130","zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1130",7056672,"Art. 5","art-5","Motorstärke",null,"(1) Die Motorstärke ist die am Schwungrad abgegebene höchste Dauerleistung einer Maschine, die auf mechanische, elektrische, hydraulische oder andere Weise als Schiffsantrieb dienen kann. Ist jedoch im Motor eine Untersetzung eingebaut, so wird die Leistung am Getriebeabgabeflansch gemessen. Die vom Motor angetriebenen Hilfsmaschinen werden von der Gesamtleistung nicht abgezogen. Die Motorstärke wird in Kilowatt (kW) ausgedrückt.\n(2) Die Dauerleistung wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen bestimmt, die die Internationale Standardisierungs-Organisation in ihrer empfohlenen Internationalen Norm ISO 3046\u002F1, zweite Auflage, Oktober 1981, erlassen hat.\n(3) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 7 in Bezug auf die Änderung von Absatz 2 des vorliegenden Artikels delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bezugnahme auf die einschlägigen Internationalen ISO-Standards an den technischen Fortschritt anzupassen.","REG_2017_1130 - Art. 5 Motorstärke\n\n(1) Die Motorstärke ist die am Schwungrad abgegebene höchste Dauerleistung einer Maschine, die auf mechanische, elektrische, hydraulische oder andere Weise als Schiffsantrieb dienen kann. Ist jedoch im Motor eine Untersetzung eingebaut, so wird die Leistung am Getriebeabgabeflansch gemessen. Die vom Motor angetriebenen Hilfsmaschinen werden von der Gesamtleistung nicht abgezogen. Die Motorstärke wird in Kilowatt (kW) ausgedrückt.\n(2) Die Dauerleistung wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen bestimmt, die die Internationale Standardisierungs-Organisation in ihrer empfohlenen Internationalen Norm ISO 3046\u002F1, zweite Auflage, Oktober 1981, erlassen hat.\n(3) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 7 in Bezug auf die Änderung von Absatz 2 des vorliegenden Artikels delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bezugnahme auf die einschlägigen Internationalen ISO-Standards an den technischen Fortschritt anzupassen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Tonnage","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Breite","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Länge","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Datum der Indienststellung","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Ausübung der Befugnisübertragung","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Aufhebung","art-8",[],false]