[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1369-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1369","zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010\u002F30\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1369",7057636,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Der Energieverbrauch, die Leistung und andere Werte zu den Produkten, für die produktspezifische Anforderungen im Rahmen dieser Verordnung gelten, sollten anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden, die den allgemein anerkannten Stand der Mess- und Berechnungsmethoden berücksichtigen, gemessen werden. Im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts sollten Normen auf Unionsebene harmonisiert werden. Diese Methoden und Normen sollten so weit wie möglich der tatsächlichen Nutzung eines bestimmten Produkts Rechnung tragen, das durchschnittliche Verbraucherverhalten widerspiegeln und belastbar sein, um absichtliche und unabsichtliche Umgehung zu verhindern. Die Energieetiketten sollten einen Vergleich der Leistung der Produkte bei der tatsächlichen Nutzung widerspiegeln, soweit dies angesichts der Notwendigkeit verlässlicher und reproduzierbarer Labortests möglich ist. Lieferanten sollte es daher nicht erlaubt sein, Software oder Hardware mitzuliefern, durch die die Leistung eines Modells unter Testbedingungen automatisch verändert wird. Liegen zum Zeitpunkt der Anwendung produktspezifischer Anforderungen keine veröffentlichten Normen vor, so sollte die Kommission für diese produktspezifischen Anforderungen übergangsweise geltende Mess- und Berechnungsmethoden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Sobald der Verweis auf eine solche Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, sollte deren Einhaltung die Vermutung der Konformität mit den Messverfahren für die produktspezifischen Anforderungen begründen, die auf der Grundlage dieser Verordnung verabschiedet wurden.","REG_2017_1369 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nDer Energieverbrauch, die Leistung und andere Werte zu den Produkten, für die produktspezifische Anforderungen im Rahmen dieser Verordnung gelten, sollten anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden, die den allgemein anerkannten Stand der Mess- und Berechnungsmethoden berücksichtigen, gemessen werden. Im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts sollten Normen auf Unionsebene harmonisiert werden. Diese Methoden und Normen sollten so weit wie möglich der tatsächlichen Nutzung eines bestimmten Produkts Rechnung tragen, das durchschnittliche Verbraucherverhalten widerspiegeln und belastbar sein, um absichtliche und unabsichtliche Umgehung zu verhindern. Die Energieetiketten sollten einen Vergleich der Leistung der Produkte bei der tatsächlichen Nutzung widerspiegeln, soweit dies angesichts der Notwendigkeit verlässlicher und reproduzierbarer Labortests möglich ist. Lieferanten sollte es daher nicht erlaubt sein, Software oder Hardware mitzuliefern, durch die die Leistung eines Modells unter Testbedingungen automatisch verändert wird. Liegen zum Zeitpunkt der Anwendung produktspezifischer Anforderungen keine veröffentlichten Normen vor, so sollte die Kommission für diese produktspezifischen Anforderungen übergangsweise geltende Mess- und Berechnungsmethoden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Sobald der Verweis auf eine solche Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, sollte deren Einhaltung die Vermutung der Konformität mit den Messverfahren für die produktspezifischen Anforderungen begründen, die auf der Grundlage dieser Verordnung verabschiedet wurden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]