[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1369-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1369","zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010\u002F30\u002FEU","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1369",7057609,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Die Verbesserung der Effizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten durch sachkundige Entscheidungen der Kunden kommt der Wirtschaft der Union zugute, senkt den Energiebedarf und sorgt für Einsparungen bei den Energiekosten der Kunden, trägt zur Innovation und zu Investitionen in Energieeffizienz bei und verschafft den Unternehmen, die die energieeffizientesten Produkte entwickeln und herstellen, Wettbewerbsvorteile. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, dass die Union ihre Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 sowie ihre Umwelt- und Klimaschutzziele erreicht. Außerdem soll sie sich positiv auf die ökologische Bilanz von energieverbrauchsrelevanten Produkten und ihrer Teile, einschließlich des Verbrauchs anderer Ressourcen als Energie, auswirken.","REG_2017_1369 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDie Verbesserung der Effizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten durch sachkundige Entscheidungen der Kunden kommt der Wirtschaft der Union zugute, senkt den Energiebedarf und sorgt für Einsparungen bei den Energiekosten der Kunden, trägt zur Innovation und zu Investitionen in Energieeffizienz bei und verschafft den Unternehmen, die die energieeffizientesten Produkte entwickeln und herstellen, Wettbewerbsvorteile. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, dass die Union ihre Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 sowie ihre Umwelt- und Klimaschutzziele erreicht. Außerdem soll sie sich positiv auf die ökologische Bilanz von energieverbrauchsrelevanten Produkten und ihrer Teile, einschließlich des Verbrauchs anderer Ressourcen als Energie, auswirken.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]