[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1509-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1509","über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329\u002F2007","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1509",7058095,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Im Einklang mit diesen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sind in dem Beschluss (GASP) 2016\u002F849 insbesondere die Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren, Dienstleistungen und Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, den Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen (im Folgenden „Massenvernichtungswaffen (MVW)-Programme“) der DVRK beitragen könnten, ein Embargo für Luxusgüter sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den MVW-Programmen stehen, vorgesehen. Weitere Maßnahmen betreffen den Verkehrssektor, unter anderem die Überprüfung von Ladungen und Verbote im Zusammenhang mit Schiffen und Luftfahrzeugen der DVRK, den Finanzsektor, wie etwa die Erbringung bestimmter Finanzdienstleistungen, und den diplomatischen Bereich, um den Missbrauch von Vorrechten und der Immunität zu verhindern.","REG_2017_1509 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nIm Einklang mit diesen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sind in dem Beschluss (GASP) 2016\u002F849 insbesondere die Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren, Dienstleistungen und Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, den Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen (im Folgenden „Massenvernichtungswaffen (MVW)-Programme“) der DVRK beitragen könnten, ein Embargo für Luxusgüter sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den MVW-Programmen stehen, vorgesehen. Weitere Maßnahmen betreffen den Verkehrssektor, unter anderem die Überprüfung von Ladungen und Verbote im Zusammenhang mit Schiffen und Luftfahrzeugen der DVRK, den Finanzsektor, wie etwa die Erbringung bestimmter Finanzdienstleistungen, und den diplomatischen Bereich, um den Missbrauch von Vorrechten und der Immunität zu verhindern.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]