[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1938-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1938","über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1938",7058754,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Um die bestmögliche Vorbereitung sicherzustellen und eine Störung der Gasversorgung zu verhindern bzw. ihre Folgen zu mindern, falls es dennoch dazu kommt, sollten die zuständigen Behörden einer bestimmten Risikogruppe nach Anhörung der Interessenträger Präventions- und Notfallpläne, die regionale Kapitel enthalten, erstellen. Sie sollten so konzipiert werden, dass sie die Bewältigung nationaler Risiken unter voller Ausschöpfung der Vorteile der regionalen Zusammenarbeit ermöglichen. Die Pläne sollten technischer und operativer Art sein, da sie helfen sollen, das Auftreten oder die Verschärfung eines Notfalls zu verhindern oder dessen Folgen einzudämmen. Sie sollten die Sicherheit der Stromsysteme berücksichtigen und mit den strategischen Planungs- und Berichterstattungsinstrumenten der Energieunion vereinbar sein.","REG_2017_1938 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nUm die bestmögliche Vorbereitung sicherzustellen und eine Störung der Gasversorgung zu verhindern bzw. ihre Folgen zu mindern, falls es dennoch dazu kommt, sollten die zuständigen Behörden einer bestimmten Risikogruppe nach Anhörung der Interessenträger Präventions- und Notfallpläne, die regionale Kapitel enthalten, erstellen. Sie sollten so konzipiert werden, dass sie die Bewältigung nationaler Risiken unter voller Ausschöpfung der Vorteile der regionalen Zusammenarbeit ermöglichen. Die Pläne sollten technischer und operativer Art sein, da sie helfen sollen, das Auftreten oder die Verschärfung eines Notfalls zu verhindern oder dessen Folgen einzudämmen. Sie sollten die Sicherheit der Stromsysteme berücksichtigen und mit den strategischen Planungs- und Berichterstattungsinstrumenten der Energieunion vereinbar sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]