[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1938-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1938","über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1938",7058742,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","In der Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2014 über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems wurden die Auswirkungen einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland untersucht, und es wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass rein nationale Ansätze im Falle einer schweren Versorgungsstörung aufgrund ihres zwangsläufig begrenzten Rahmens nicht sehr effektiv sind. Der Stresstest zeigte, wie mit einem kooperativeren Herangehen der Mitgliedstaaten die Folgen sehr schwerer Störungen in den am stärksten gefährdeten Mitgliedstaaten erheblich verringert werden könnten.","REG_2017_1938 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIn der Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2014 über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems wurden die Auswirkungen einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland untersucht, und es wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass rein nationale Ansätze im Falle einer schweren Versorgungsstörung aufgrund ihres zwangsläufig begrenzten Rahmens nicht sehr effektiv sind. Der Stresstest zeigte, wie mit einem kooperativeren Herangehen der Mitgliedstaaten die Folgen sehr schwerer Störungen in den am stärksten gefährdeten Mitgliedstaaten erheblich verringert werden könnten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]