[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-art-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7059053,"Art. 32","art-32","Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen","KAPITEL V VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR ERMITTLUNGSVERFAHREN, ERMITTLUNGSMAßNAHMEN, STRAFVERFOLGUNG UND ALTERNATIVEN ZUR STRAFVERFOLGUNG","Die zugewiesenen Maßnahmen werden gemäß dieser Verordnung und dem Recht des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts durchgeführt. Formvorschriften und Verfahren, die vom betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt ausdrücklich angegeben werden, sind einzuhalten, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts.","REG_2017_1939 - KAPITEL V VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR ERMITTLUNGSVERFAHREN, ERMITTLUNGSMAßNAHMEN, STRAFVERFOLGUNG UND ALTERNATIVEN ZUR STRAFVERFOLGUNG - ABSCHNITT 2 Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen - Art. 32 Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen\n\nDie zugewiesenen Maßnahmen werden gemäß dieser Verordnung und dem Recht des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts durchgeführt. Formvorschriften und Verfahren, die vom betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt ausdrücklich angegeben werden, sind einzuhalten, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 31","Grenzüberschreitende Ermittlungen","art-31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 30","Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen","art-30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 29","Aufhebung von Vorrechten oder Befreiungen","art-29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 33","Festnahme im Ermittlungsverfahren und grenzüberschreitende Übergabe","art-33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 34","Verweisung und Übertragung von Verfahren an bzw. auf die nationalen Behörden","art-34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 35","Abschluss der Ermittlungen","art-35",[],false]