[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-art-55-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7059076,"Art. 55","art-55","Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten","KAPITEL VIII DATENSCHUTZ","(1) Die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, operativen personenbezogenen Gesundheitsdaten oder operativen personenbezogenen Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist nur dann erlaubt, wenn sie für die Ermittlungen der EUStA unbedingt erforderlich ist und vorbehaltlich geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erfolgt und nur, wenn diese operativen personenbezogenen Daten andere, von der EUStA bereits verarbeitete Daten ergänzen.\n(2) Der Datenschutzbeauftragte ist unverzüglich von der Anwendung dieses Artikels zu unterrichten.","REG_2017_1939 - KAPITEL VIII DATENSCHUTZ - Art. 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten\n\n(1) Die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, operativen personenbezogenen Gesundheitsdaten oder operativen personenbezogenen Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist nur dann erlaubt, wenn sie für die Ermittlungen der EUStA unbedingt erforderlich ist und vorbehaltlich geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erfolgt und nur, wenn diese operativen personenbezogenen Daten andere, von der EUStA bereits verarbeitete Daten ergänzen.\n(2) Der Datenschutzbeauftragte ist unverzüglich von der Anwendung dieses Artikels zu unterrichten.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 54","Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union","art-54",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 53","Besondere Verarbeitungsbedingungen","art-53",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 52","Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten","art-52",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 56","Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling","art-56",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 57","Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person","art-57",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 58","Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen","art-58",[],false]