[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-art-68-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7059089,"Art. 68","art-68","Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten","KAPITEL VIII DATENSCHUTZ","(1) Die EUStA führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben: a) ihre Kontaktdaten sowie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; b) die Zwecke der Verarbeitung; c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten; d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen; e) gegebenenfalls Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittlands oder der internationalen Organisation; f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien; g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 73.\n(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.\n(3) Die EUStA stellt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten das Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung.","REG_2017_1939 - KAPITEL VIII DATENSCHUTZ - Art. 68 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten\n\n(1) Die EUStA führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben: a) ihre Kontaktdaten sowie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; b) die Zwecke der Verarbeitung; c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten; d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen; e) gegebenenfalls Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittlands oder der internationalen Organisation; f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien; g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 73.\n(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.\n(3) Die EUStA stellt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten das Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 67","Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen","art-67",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 66","Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters","art-66",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 65","Auftragsverarbeiter","art-65",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 69","Protokollierung im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung","art-69",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 70","Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten","art-70",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 71","Datenschutz-Folgenabschätzung","art-71",[],false]