[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7059027,"Art. 8","art-8","Aufbau der EUStA","KAPITEL III STATUS, AUFBAU UND ORGANISATION DER EUStA","(1) Die EUStA ist eine unteilbare Einrichtung der Union, die als eine einheitliche Behörde mit einem dezentralen Aufbau handelt.\n(2) Die EUStA gliedert sich in eine zentrale Ebene und in eine dezentrale Ebene.\n(3) Die zentrale Ebene besteht aus der zentralen Dienststelle am Sitz der EUStA. Die zentrale Dienststelle setzt sich aus dem Kollegium, den Ständigen Kammern, dem Europäischen Generalstaatsanwalt, den Stellvertretern des Europäischen Generalstaatsanwalts, den Europäischen Staatsanwälten und dem Verwaltungsdirektor zusammen.\n(4) Die dezentrale Ebene besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die in den Mitgliedstaaten angesiedelt sind.\n(5) Die zentrale Dienststelle und die Delegierten Europäischen Staatsanwälte werden bei ihren Aufgaben nach dieser Verordnung vom Personal der EUStA unterstützt.","REG_2017_1939 - KAPITEL III STATUS, AUFBAU UND ORGANISATION DER EUStA - ABSCHNITT 1 Status und Aufbau der EUStA - Art. 8 Aufbau der EUStA\n\n(1) Die EUStA ist eine unteilbare Einrichtung der Union, die als eine einheitliche Behörde mit einem dezentralen Aufbau handelt.\n(2) Die EUStA gliedert sich in eine zentrale Ebene und in eine dezentrale Ebene.\n(3) Die zentrale Ebene besteht aus der zentralen Dienststelle am Sitz der EUStA. Die zentrale Dienststelle setzt sich aus dem Kollegium, den Ständigen Kammern, dem Europäischen Generalstaatsanwalt, den Stellvertretern des Europäischen Generalstaatsanwalts, den Europäischen Staatsanwälten und dem Verwaltungsdirektor zusammen.\n(4) Die dezentrale Ebene besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die in den Mitgliedstaaten angesiedelt sind.\n(5) Die zentrale Dienststelle und die Delegierten Europäischen Staatsanwälte werden bei ihren Aufgaben nach dieser Verordnung vom Personal der EUStA unterstützt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 1 Status und Aufbau der EUStA",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 7","Berichterstattung","art-7",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 6","Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht","art-6",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 5","Grundprinzipien für die Tätigkeit","art-5",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 9","Das Kollegium","art-9",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 10","Die Ständigen Kammern","art-10",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 11","Der Europäische Generalstaatsanwalt und die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts","art-11",[],false]