[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-erwgr-36-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7058933,"ErwGr. 36","erwgr-36",null,"Erwägungsgründe","Die Ständigen Kammern sollten ihre Entscheidungsbefugnisse in spezifischen Phasen der Verfahren der EUStA ausüben, damit eine gemeinsame Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis gewährleistet wird. Sie sollten Entscheidungen auf der Grundlage eines vom betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt vorgeschlagenen Entscheidungsentwurfs treffen. In Ausnahmefällen sollte eine Ständige Kammer jedoch Entscheidungen ohne einen Entscheidungsentwurf des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts treffen können. In derartigen Fällen kann der die Aufsicht über das Verfahren führende Europäische Staatsanwalt einen solchen Entscheidungsentwurf vorlegen.","REG_2017_1939 - Erwägungsgründe - ErwGr. 36\n\nDie Ständigen Kammern sollten ihre Entscheidungsbefugnisse in spezifischen Phasen der Verfahren der EUStA ausüben, damit eine gemeinsame Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis gewährleistet wird. Sie sollten Entscheidungen auf der Grundlage eines vom betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalt vorgeschlagenen Entscheidungsentwurfs treffen. In Ausnahmefällen sollte eine Ständige Kammer jedoch Entscheidungen ohne einen Entscheidungsentwurf des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts treffen können. In derartigen Fällen kann der die Aufsicht über das Verfahren führende Europäische Staatsanwalt einen solchen Entscheidungsentwurf vorlegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 33","erwgr-33",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 39","erwgr-39",[],false]