[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_1939-erwgr-54-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_1939","zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R1939",7058951,"ErwGr. 54","erwgr-54",null,"Erwägungsgründe","Die effiziente Ermittlung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union und der Grundsatz Ne bis in idem können in bestimmten Fällen eine Ausdehnung der Ermittlungen auf andere Straftaten nach nationalem Recht erfordern, wenn Letztere mit einer Straftat zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union untrennbar verbunden sind. Der Begriff „untrennbar miteinander verbundene Straftaten“ sollte im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung ausgelegt werden, die als relevantes Kriterium für die Anwendung des Grundsatzes Ne bis in idem die Identität der Sachverhalte (oder im Wesentlichen gleichartige Sachverhalte) heranzieht, was so zu verstehen ist, dass es eine Reihe konkreter Umstände gibt, die zeitlich und räumlich untrennbar miteinander verbunden sind.","REG_2017_1939 - Erwägungsgründe - ErwGr. 54\n\nDie effiziente Ermittlung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union und der Grundsatz Ne bis in idem können in bestimmten Fällen eine Ausdehnung der Ermittlungen auf andere Straftaten nach nationalem Recht erfordern, wenn Letztere mit einer Straftat zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union untrennbar verbunden sind. Der Begriff „untrennbar miteinander verbundene Straftaten“ sollte im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung ausgelegt werden, die als relevantes Kriterium für die Anwendung des Grundsatzes Ne bis in idem die Identität der Sachverhalte (oder im Wesentlichen gleichartige Sachverhalte) heranzieht, was so zu verstehen ist, dass es eine Reihe konkreter Umstände gibt, die zeitlich und räumlich untrennbar miteinander verbunden sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 51","erwgr-51",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 57","erwgr-57",[],false]