[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2195-art-61-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2195","zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2195",7060253,"Art. 61","art-61","Kosten-Nutzen-Analyse","TITEL VIII KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE","(1) Sind ÜNB nach dieser Verordnung verpflichtet, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen, legen sie die Kriterien und Methode für diese Analyse fest und übermitteln diese den zuständigen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 37 der Richtlinie 2009\u002F72\u002FEG spätestens sechs Monate vor dem Beginn der Kosten-Nutzen-Analyse. Die zuständigen Regulierungsbehörden können gemeinsam Änderungen an den Kriterien und Methoden verlangen.\n(2) In der Kosten-Nutzen-Analyse ist zumindest Folgendes zu berücksichtigen: a) die technische Machbarkeit; b) die Wirtschaftlichkeit; c) die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Integration der Regelreservemärkte; d) Kosten und Nutzen der Umsetzung; e) die Auswirkungen auf die Kosten für den Systemausgleich in Europa und in dem betreffenden Staat; f) die möglichen Auswirkungen auf die europäischen Strommarktpreise; g) die Fähigkeit von ÜNB und Bilanzkreisverantwortlichen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen; h) die Auswirkungen auf die Marktteilnehmer hinsichtlich zusätzlicher technischer oder IT-Anforderungen, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Interessenträgern zu beurteilen sind.\n(3) Alle betreffenden ÜNB übermitteln die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse allen zuständigen Regulierungsbehörden zusammen mit einem begründeten Vorschlag zur Behebung möglicher Probleme, die in der Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt wurden.","REG_2017_2195 - TITEL VIII KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE - Art. 61 Kosten-Nutzen-Analyse\n\n(1) Sind ÜNB nach dieser Verordnung verpflichtet, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen, legen sie die Kriterien und Methode für diese Analyse fest und übermitteln diese den zuständigen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 37 der Richtlinie 2009\u002F72\u002FEG spätestens sechs Monate vor dem Beginn der Kosten-Nutzen-Analyse. Die zuständigen Regulierungsbehörden können gemeinsam Änderungen an den Kriterien und Methoden verlangen.\n(2) In der Kosten-Nutzen-Analyse ist zumindest Folgendes zu berücksichtigen: a) die technische Machbarkeit; b) die Wirtschaftlichkeit; c) die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Integration der Regelreservemärkte; d) Kosten und Nutzen der Umsetzung; e) die Auswirkungen auf die Kosten für den Systemausgleich in Europa und in dem betreffenden Staat; f) die möglichen Auswirkungen auf die europäischen Strommarktpreise; g) die Fähigkeit von ÜNB und Bilanzkreisverantwortlichen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen; h) die Auswirkungen auf die Marktteilnehmer hinsichtlich zusätzlicher technischer oder IT-Anforderungen, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Interessenträgern zu beurteilen sind.\n(3) Alle betreffenden ÜNB übermitteln die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse allen zuständigen Regulierungsbehörden zusammen mit einem begründeten Vorschlag zur Behebung möglicher Probleme, die in der Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt wurden.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 60","ÜNB-Bericht über den Systemausgleich","art-60",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 59","Europäischer Bericht zur Integration der Regelreservemärkte","art-59",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 58","Regelreservealgorithmen","art-58",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 62","Freistellungen","art-62",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 63","Beobachtung","art-63",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 64","Übergangsbestimmungen für Irland und Nordirland","art-64",[],false]