[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2196-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2196","zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2196",7060261,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Verordnung (EU) 2017\u002F1485 (2) der Kommission enthält harmonisierte Bestimmungen für den Systembetrieb von Übertragungsnetzbetreibern („ÜNB“), regionalen Sicherheitskoordinatoren („RSC“), Verteilernetzbetreibern („VNB“) und signifikanten Netznutzern („SNN“). In der Verordnung wird zwischen verschiedenen wichtigen Netzzuständen (Normalzustand, Warnzustand, Notzustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau) unterschieden. Zudem enthält die Verordnung Bestimmungen und Grundsätze, die die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in der gesamten Union gewährleisten und die Koordination des Netzbetriebs unterstützen sollen, sowie Bestimmungen und Grundsätze zu den bei der Betriebsplanung und Fahrplanerstellung erforderlichen Verfahren, mit denen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Betriebssicherheit im Echtzeitbetrieb im Voraus abgeschätzt werden, und Bestimmungen und Grundsätze zur unionsweiten Leistungs-Frequenz-Regelung sowie zu den Reserven.","REG_2017_2196 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Verordnung (EU) 2017\u002F1485 (2) der Kommission enthält harmonisierte Bestimmungen für den Systembetrieb von Übertragungsnetzbetreibern („ÜNB“), regionalen Sicherheitskoordinatoren („RSC“), Verteilernetzbetreibern („VNB“) und signifikanten Netznutzern („SNN“). In der Verordnung wird zwischen verschiedenen wichtigen Netzzuständen (Normalzustand, Warnzustand, Notzustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau) unterschieden. Zudem enthält die Verordnung Bestimmungen und Grundsätze, die die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in der gesamten Union gewährleisten und die Koordination des Netzbetriebs unterstützen sollen, sowie Bestimmungen und Grundsätze zu den bei der Betriebsplanung und Fahrplanerstellung erforderlichen Verfahren, mit denen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Betriebssicherheit im Echtzeitbetrieb im Voraus abgeschätzt werden, und Bestimmungen und Grundsätze zur unionsweiten Leistungs-Frequenz-Regelung sowie zu den Reserven.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]