[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2226-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2226","über ein Einreise-\u002FAusreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767\u002F2008 und (EU) Nr. 1077\u002F2011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2226",7060391,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","In ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ legte die Kommission die Notwendigkeit dar, im Rahmen der Strategie für einen integrierten Grenzschutz der Union ein Einreise-\u002FAusreisesystem (Entry\u002FExit System — im Folgenden „EES“) einzurichten, mit dem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassenen Drittstaatsangehörigen elektronisch erfasst werden und die Dauer des zulässigen Aufenthalts berechnet wird.","REG_2017_2226 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nIn ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ legte die Kommission die Notwendigkeit dar, im Rahmen der Strategie für einen integrierten Grenzschutz der Union ein Einreise-\u002FAusreisesystem (Entry\u002FExit System — im Folgenden „EES“) einzurichten, mit dem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassenen Drittstaatsangehörigen elektronisch erfasst werden und die Dauer des zulässigen Aufenthalts berechnet wird.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]