[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2321-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":32,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2321","zur Änderung der Verordnung (EU) 2016\u002F1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016\u002F1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2321",7060627,"Art. 2","art-2",null,"In Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016\u002F1037 wird folgender Unterabsatz angefügt:\n„Die Kommission bietet dem betreffenden Ursprungs- und\u002Foder Ausfuhrland darüber hinaus Konsultationen zu weiteren Subventionen an, die im Laufe der Untersuchung festgestellt wurden. In solchen Fällen übermittelt die Kommission dem Ursprungs- und\u002Foder Ausfuhrland eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zu weiteren Subventionen, und zwar insbesondere bezüglich der in Absatz 2 Buchstabe c genannten Elemente. Sind die zusätzlichen Subventionen von der Einleitungsbekanntmachung nicht erfasst, wird die Einleitungsbekanntmachung geändert und die geänderte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle interessierten Parteien erhalten zusätzliche und ausreichende Zeit zur Stellungnahme.“","REG_2017_2321 - Art. 2\n\nIn Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016\u002F1037 wird folgender Unterabsatz angefügt:\n„Die Kommission bietet dem betreffenden Ursprungs- und\u002Foder Ausfuhrland darüber hinaus Konsultationen zu weiteren Subventionen an, die im Laufe der Untersuchung festgestellt wurden. In solchen Fällen übermittelt die Kommission dem Ursprungs- und\u002Foder Ausfuhrland eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zu weiteren Subventionen, und zwar insbesondere bezüglich der in Absatz 2 Buchstabe c genannten Elemente. Sind die zusätzlichen Subventionen von der Einleitungsbekanntmachung nicht erfasst, wird die Einleitungsbekanntmachung geändert und die geänderte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle interessierten Parteien erhalten zusätzliche und ausreichende Zeit zur Stellungnahme.“",{},[22,26,29],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Art. 23","Berichterstattung und Information","art-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 1","art-1",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 3","art-3",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 4","art-4",[],false]