[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2321-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2321","zur Änderung der Verordnung (EU) 2016\u002F1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016\u002F1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2321",7060615,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Die Kommission sollte Berichte über nennenswerte Verzerrungen, die zu einer Antidumpinguntersuchung führen könnten, erstellen, öffentlich zugänglich machen und regelmäßig aktualisieren, wobei in ihnen Marktgegebenheiten beschrieben werden, die in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in Bezug auf diese Situationen herrschen. Diese Berichte sollten mit den ihnen zugrunde liegenden Beweisen in das Dossier jeder Untersuchung aufgenommen werden, die sich auf das betreffende Land oder die betreffende Branche bezieht. Bei diesen Untersuchungen sollten interessierte Parteien ausreichend Gelegenheit erhalten, zu den Berichten und den ihnen zugrunde liegenden Beweisen Stellung zu nehmen. Bei der Beurteilung der Frage, ob nennenswerte Verzerrungen vorliegen, sollten gegebenenfalls die einschlägigen internationalen Normen, zu denen die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die einschlägigen multilateralen Umweltübereinkommen gehören, berücksichtigt werden.","REG_2017_2321 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDie Kommission sollte Berichte über nennenswerte Verzerrungen, die zu einer Antidumpinguntersuchung führen könnten, erstellen, öffentlich zugänglich machen und regelmäßig aktualisieren, wobei in ihnen Marktgegebenheiten beschrieben werden, die in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in Bezug auf diese Situationen herrschen. Diese Berichte sollten mit den ihnen zugrunde liegenden Beweisen in das Dossier jeder Untersuchung aufgenommen werden, die sich auf das betreffende Land oder die betreffende Branche bezieht. Bei diesen Untersuchungen sollten interessierte Parteien ausreichend Gelegenheit erhalten, zu den Berichten und den ihnen zugrunde liegenden Beweisen Stellung zu nehmen. Bei der Beurteilung der Frage, ob nennenswerte Verzerrungen vorliegen, sollten gegebenenfalls die einschlägigen internationalen Normen, zu denen die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die einschlägigen multilateralen Umweltübereinkommen gehören, berücksichtigt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]