[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2392-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2392","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2392",10172274,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Ein gut funktionierendes, reformiertes EU-EHS mit einem besseren Marktstabilisierungsinstrument ist das wichtigste europäische Instrument, wenn es gilt, das in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 genannte Ziel der Emissionsverringerung um 40 % mit einem linearen Faktor und einer kostenlosen Zuteilung nach 2020 zu erreichen. Die entsprechenden Bestimmungen sollten mit den Klimaschutzzielen der Union und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris übereinstimmen. Der Anteil der zu versteigernden Zertifikate sollte in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) als Prozentwert ausgedrückt werden, um im Hinblick auf Investitionsentscheidungen die Planungssicherheit zu erhöhen, die Transparenz zu verbessern, die Verlagerung von CO2-Emissionen möglichst gering zu halten und das System insgesamt einfacher und verständlicher zu gestalten. Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) auch die Ergebnisse des vermittelnden Dialogs von 2018 bewerten. Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen und Anstrengungen fortlaufend überprüft werden, einschließlich der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Jahr 2023 und der darauffolgenden weltweiten Bestandsaufnahmen, die alle fünf Jahre durchgeführt werden, damit die anschließenden national festgelegten Beiträge danach ausgerichtet werden können.","REG_2017_2392 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nEin gut funktionierendes, reformiertes EU-EHS mit einem besseren Marktstabilisierungsinstrument ist das wichtigste europäische Instrument, wenn es gilt, das in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 genannte Ziel der Emissionsverringerung um 40 % mit einem linearen Faktor und einer kostenlosen Zuteilung nach 2020 zu erreichen. Die entsprechenden Bestimmungen sollten mit den Klimaschutzzielen der Union und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris übereinstimmen. Der Anteil der zu versteigernden Zertifikate sollte in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) als Prozentwert ausgedrückt werden, um im Hinblick auf Investitionsentscheidungen die Planungssicherheit zu erhöhen, die Transparenz zu verbessern, die Verlagerung von CO2-Emissionen möglichst gering zu halten und das System insgesamt einfacher und verständlicher zu gestalten. Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) auch die Ergebnisse des vermittelnden Dialogs von 2018 bewerten. Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen und Anstrengungen fortlaufend überprüft werden, einschließlich der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Jahr 2023 und der darauffolgenden weltweiten Bestandsaufnahmen, die alle fünf Jahre durchgeführt werden, damit die anschließenden national festgelegten Beiträge danach ausgerichtet werden können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 7","erwgr-7",[],false]