[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2393-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2393","zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305\u002F2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306\u002F2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307\u002F2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308\u002F2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652\u002F2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2393",7060748,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Um die Durchführung von Beratungs- und Ausbildungsdiensten durch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Status als Begünstigter im Rahmen dieser Maßnahme auf diese Behörden ausgedehnt werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass der Dienstleistungserbringer von einer Stelle ausgewählt wird, die von diesen Behörden funktional unabhängig ist, und dass auf der Ebene der Anbieter der Beratung oder Ausbildung Kontrollen durchgeführt werden.","REG_2017_2393 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nUm die Durchführung von Beratungs- und Ausbildungsdiensten durch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Status als Begünstigter im Rahmen dieser Maßnahme auf diese Behörden ausgedehnt werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass der Dienstleistungserbringer von einer Stelle ausgewählt wird, die von diesen Behörden funktional unabhängig ist, und dass auf der Ebene der Anbieter der Beratung oder Ausbildung Kontrollen durchgeführt werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]