[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2393-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2393","zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305\u002F2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306\u002F2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307\u002F2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308\u002F2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652\u002F2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2393",7060778,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Damit die Mitgliedstaaten die Unterstützung im Rahmen der GAP an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen können, sollten sie ausreichend Gelegenheit erhalten, ihren Beschluss über Mittelübertragungen von ihrer Obergrenze für Direktzahlungen auf ihre Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums und umgekehrt zu überprüfen. Es sollte ihnen deshalb ermöglicht werden, ihren Beschluss auch mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2019 zu überprüfen, sofern ein derartiger Beschluss nicht zu einer Kürzung der für die Entwicklung des ländlichen Raums zweckgebundenen Mittel führt.","REG_2017_2393 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDamit die Mitgliedstaaten die Unterstützung im Rahmen der GAP an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen können, sollten sie ausreichend Gelegenheit erhalten, ihren Beschluss über Mittelübertragungen von ihrer Obergrenze für Direktzahlungen auf ihre Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums und umgekehrt zu überprüfen. Es sollte ihnen deshalb ermöglicht werden, ihren Beschluss auch mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2019 zu überprüfen, sofern ein derartiger Beschluss nicht zu einer Kürzung der für die Entwicklung des ländlichen Raums zweckgebundenen Mittel führt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]