[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2393-erwgr-53-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2393","zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305\u002F2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306\u002F2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307\u002F2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308\u002F2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652\u002F2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2393",7060799,"ErwGr. 53","erwgr-53",null,"Erwägungsgründe","Erzeugerorganisationen werden in einem spezifischen Sektor anerkannt, der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308\u002F2013 aufgeführt ist. Da Erzeugerorganisationen jedoch in mehr als einem Sektor tätig sein können und unnötige Bürokratie aufgrund der Verpflichtung, für die Zwecke der Anerkennung mehrere Erzeugerorganisationen gründen zu müssen, vermieden werden sollte, sollte es für eine Erzeugerorganisation möglich sein, mehr als eine Anerkennung zu erhalten. Allerdings müsste die betreffende Erzeugerorganisation in derartigen Fällen die Voraussetzungen für eine Anerkennung in jedem einzelnen betroffenen Sektor erfüllen.","REG_2017_2393 - Erwägungsgründe - ErwGr. 53\n\nErzeugerorganisationen werden in einem spezifischen Sektor anerkannt, der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308\u002F2013 aufgeführt ist. Da Erzeugerorganisationen jedoch in mehr als einem Sektor tätig sein können und unnötige Bürokratie aufgrund der Verpflichtung, für die Zwecke der Anerkennung mehrere Erzeugerorganisationen gründen zu müssen, vermieden werden sollte, sollte es für eine Erzeugerorganisation möglich sein, mehr als eine Anerkennung zu erhalten. Allerdings müsste die betreffende Erzeugerorganisation in derartigen Fällen die Voraussetzungen für eine Anerkennung in jedem einzelnen betroffenen Sektor erfüllen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 50","erwgr-50",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 56","erwgr-56",[],false]