[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2396-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2396","zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316\u002F2013 und (EU) 2015\u002F1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2396",7061000,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","In Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen es notwendig ist, die Einrichtung von Investitionsplattformen oder die Finanzierung von Vorhaben in Branchen oder Bereichen mit eklatantem Marktversagen oder suboptimaler Investitionssituation zu fördern, sollten die EIB und die Kommission im Interesse einer besseren Abwicklung des Vorhabens Änderungen vornehmen, insbesondere was die Vergütung der EU-Garantie betrifft, um zu einer Senkung der Kosten für die Finanzierung des Vorhabens beizutragen, die der Begünstigte der EIB-Finanzierung im Rahmen des EFSI trägt. Erforderlichenfalls sollten ähnliche Anstrengungen unternommen werden, damit untergeordnete Vorhaben durch den EFSI unterstützt werden. Wenn die Kosten der EFSI-Finanzierung untergeordneter Vorhaben durch die Nutzung der Dienste lokaler oder regionaler Intermediäre gesenkt werden können, sollte diese Option ebenfalls in Erwägung gezogen werden.","REG_2017_2396 - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nIn Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen es notwendig ist, die Einrichtung von Investitionsplattformen oder die Finanzierung von Vorhaben in Branchen oder Bereichen mit eklatantem Marktversagen oder suboptimaler Investitionssituation zu fördern, sollten die EIB und die Kommission im Interesse einer besseren Abwicklung des Vorhabens Änderungen vornehmen, insbesondere was die Vergütung der EU-Garantie betrifft, um zu einer Senkung der Kosten für die Finanzierung des Vorhabens beizutragen, die der Begünstigte der EIB-Finanzierung im Rahmen des EFSI trägt. Erforderlichenfalls sollten ähnliche Anstrengungen unternommen werden, damit untergeordnete Vorhaben durch den EFSI unterstützt werden. Wenn die Kosten der EFSI-Finanzierung untergeordneter Vorhaben durch die Nutzung der Dienste lokaler oder regionaler Intermediäre gesenkt werden können, sollte diese Option ebenfalls in Erwägung gezogen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]