[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2400-art-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2400","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007\u002F46\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582\u002F2011 der Kommission","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2400",7061050,"Art. 13","art-13","Pauschalwerte","KAPITEL 4 MIT DEN CO2-EMISSIONEN UND DEM KRAFTSTOFFVERBRAUCH ZUSAMMENHÄNGENDE EIGENSCHAFTEN VON BAUTEILEN, SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN UND SYSTEMEN","(1) Die Pauschalwerte für Getriebe werden gemäß Anhang VI Anlage 8 bestimmt.\n(2) Die Pauschalwerte für Drehmomentwandler werden gemäß Anhang VI Anlage 9 bestimmt.\n(3) Die Pauschalwerte für sonstige Drehmoment übertragende Bauteile werden gemäß Anhang VI Anlage 10 bestimmt.\n(4) Die Pauschalwerte für weitere Antriebskomponenten werden gemäß Anhang VI Anlage 11 bestimmt.\n(5) Die Pauschalwerte für Achsen werden gemäß Anhang VII Anlage 3 bestimmt.\n(6) Die Pauschalwerte für den Luftwiderstand des Fahrgestells oder des Anhängers werden gemäß Anhang VIII Anlage 7 bestimmt.\n(7) Die Pauschalwerte für Hilfseinrichtungen werden gemäß Anhang IX bestimmt.\n(8) Der Pauschalwert für Reifen ist der für Reifen der Klasse C3 gemäß Anhang II Teil B Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 661\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) festgesetzte Wert.","REG_2017_2400 - KAPITEL 4 MIT DEN CO2-EMISSIONEN UND DEM KRAFTSTOFFVERBRAUCH ZUSAMMENHÄNGENDE EIGENSCHAFTEN VON BAUTEILEN, SELBSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN UND SYSTEMEN - Art. 13 Pauschalwerte\n\n(1) Die Pauschalwerte für Getriebe werden gemäß Anhang VI Anlage 8 bestimmt.\n(2) Die Pauschalwerte für Drehmomentwandler werden gemäß Anhang VI Anlage 9 bestimmt.\n(3) Die Pauschalwerte für sonstige Drehmoment übertragende Bauteile werden gemäß Anhang VI Anlage 10 bestimmt.\n(4) Die Pauschalwerte für weitere Antriebskomponenten werden gemäß Anhang VI Anlage 11 bestimmt.\n(5) Die Pauschalwerte für Achsen werden gemäß Anhang VII Anlage 3 bestimmt.\n(6) Die Pauschalwerte für den Luftwiderstand des Fahrgestells oder des Anhängers werden gemäß Anhang VIII Anlage 7 bestimmt.\n(7) Die Pauschalwerte für Hilfseinrichtungen werden gemäß Anhang IX bestimmt.\n(8) Der Pauschalwert für Reifen ist der für Reifen der Klasse C3 gemäß Anhang II Teil B Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 661\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) festgesetzte Wert.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 12","Für die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs maßgebliche Bauteile, selbständige technische Einheiten und Systeme","art-12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 11","Zugänglichkeit der Eingabe- und Ausgabeinformationen des Simulationsinstruments","art-11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 10","Änderungen, Aktualisierungen und Fehlfunktionen der elektronischen Instrumente","art-10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 14","Zertifizierte Werte","art-14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 15","Familienkonzept betreffend Bauteile, selbständige technische Einheiten und Systeme anhand von zertifizierten Werten","art-15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 16","Antrag auf Zertifizierung der mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften von Bauteilen, selbständigen technischen Einheiten oder Systemen","art-16",[],false]