[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2017_2401-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2017_2401","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32017R2401",7061421,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) in ihrem Bericht über qualifizierende Verbriefungen von Juli 2015 erläutert, zeigen empirische Daten zu Kreditausfällen und Verlusten, dass STS-Verbriefungen während der Finanzkrise besser als andere Verbriefungen abgeschnitten haben, was der Anwendung einfacher und transparenter Strukturen und robuster Ausführungspraktiken bei der STS-Verbriefung geschuldet ist, aus der sich geringere Kreditrisiken, operative Risiken und Agency-Risiken ergeben. Es ist daher angezeigt, die Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 zu ändern, um eine — wie von der EBA in diesem Bericht empfohlen — angemessen risikogerechte Kalibrierung für STS-Verbriefungen, sofern diese auch zusätzliche Anforderungen zur Minimierung ihres Risikos erfüllen, zu erreichen, die insbesondere eine niedrigere Risikogewichtsuntergrenze von 10 % für vorrangige Positionen umfasst.","REG_2017_2401 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nWie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) in ihrem Bericht über qualifizierende Verbriefungen von Juli 2015 erläutert, zeigen empirische Daten zu Kreditausfällen und Verlusten, dass STS-Verbriefungen während der Finanzkrise besser als andere Verbriefungen abgeschnitten haben, was der Anwendung einfacher und transparenter Strukturen und robuster Ausführungspraktiken bei der STS-Verbriefung geschuldet ist, aus der sich geringere Kreditrisiken, operative Risiken und Agency-Risiken ergeben. Es ist daher angezeigt, die Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 zu ändern, um eine — wie von der EBA in diesem Bericht empfohlen — angemessen risikogerechte Kalibrierung für STS-Verbriefungen, sofern diese auch zusätzliche Anforderungen zur Minimierung ihres Risikos erfüllen, zu erreichen, die insbesondere eine niedrigere Risikogewichtsuntergrenze von 10 % für vorrangige Positionen umfasst.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]